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Unfallgegner behauptet das Gegenteil. Was tun?

Wenn man in einen Unfall verwickelt wurde, kann es passieren, dass der Unfallgegner den Vorgang anders darstellt, als es nach Ihrer Meinung geschehen ist. Was ist zu beachten?
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Im folgenden Beitrag erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrem Verkehrsunfall. Was gibt es zu beachten !

Leider kommt es immer wieder vor, dass kurz nach einem Unfall der Unfallverursacher den Unfall abstreitet. Meist ist der Geschädigte noch etwas benommen von dem plötzlichen Unfallereignis, was der Unfallverursacher ausnutzt.

Welche Möglichkeiten gibt es ?

Wer klärt die Schuldfrage, wenn der Unfallverursacher den Unfall abstreitet und das Gegenteil behauptet?

Nach dem Autounfall sein Recht zu bekommen, ist oft nicht ganz einfach. Nicht immer ist die Sachlage klar. Wenn Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen wollen, kann dann nur noch ein Anwalt oder schlimmstenfalls das Gericht helfen. Wichtig ist, dass Sie sich nicht abschrecken lassen einen Anwalt einzuschalten.

Experten-Tipp:

Fahrerflucht bleibt nicht unbestraft Das Verkehrsrecht sieht vor, Personen die Unfallflucht begehen ordentlich zur Kasse zu bitten. Je nachdem, wie hoch der Schaden ausgefallen ist, fängt das bei einer einfachen Geldstrafe an, kann Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten oder kann im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe enden.

Rechtsanwaltskosten bei unverschuldetem Unfall. Wer zahlt ?

Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern Experten, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind.

Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.

Es gilt folgender Grundsatz:
Keine Schuld = Keine Kosten !

Fahrerflucht bzw. Unfallflucht: Strafe vermeiden durch richtiges Verhalten nach einem Unfall

Der Unfallverursacher muss in jedem Fall am Unfallort eine gewisse Zeit lang auf den Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Deshalb ist die juristisch korrekte Bezeichnung „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”. Eine Fahrerflucht kann gravierende Folgen für den Betroffenen haben.

Zeugen können weiterhelfen - zuverlässige Quelle

Unabhängige Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, können zusätzlich dazu beitragen den Unfall besser aufzuklären. Beifahrer gelten hingegen nicht als neutrale Zeugen. Ferner können diese die Aussage verweigern, wenn sie mit einem der Unfallteilnehmer verheiratet oder verwandt sind.

Unfallverursacher meldet den Schaden seiner Versicherung nicht - was kann ich tun ?

Der Verursacher kann im ersten Moment viele Gründe haben, den Unfall nicht seiner Versicherung zu melden. Die meisten haben Angst, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag enorm erhöht. Sollte der Unfallgegner sich weigern, den Schadenfall zu melden, können Sie mithilfe seines Kennzeichen den Schaden bei seiner Versicherung selbst meldenÜber den Zentralruf der Autoversicherer ist es möglich die Versicherung zu ermitteln. Gut ist es auch, wenn Sie Bilder der Unfallstelle gemacht haben auf den auch das Fahrzeug des Schädiger zu sehen ist oder evtl auch Daten ausgetauscht wurden. Diese Dokumente können als Beteiligungsnachweis bei der Versicherung gelten, sollte der Schädiger den Schaden weiterhin nicht melden.

Nach einem Crash die Ruhe bewahren

Lassen Sie sich auf gar keinen Fall von dem Unfallgegner einreden, dass die Polizei nicht nötig sei. Halten Sie solchem Druck stand, selbst wenn es sich augenscheinlich nur um eine Bagatelle handelt und keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Nur mit Hilfe der Polizei ist eine schnelle Klärung der Schuldfrage möglich, womit sich der Vorfall so reibungslos wie möglich klären lässt. Notieren Sie sich dennoch das KFZ-Kennzeichen der Beteiligten.

Schon gewusst?

Bei einem Schaden am Auto mit „Verursacher unbekannt“ übernimmt deine Vollkasko die Reparaturkosten. Sprich jedoch deine Versicherung vorab darauf an, ob sich das für dich wirklich lohnt oder ob du diesen Schaden lieber aus eigener Tasche bezahlst. Denn leider steigt anschließend deine Schadenfreiheitsklasse Das heißt: Du zahlst höhere Beiträge. Deine Versicherung hilft dir gerne, herauszufinden, welche Vorgehensweise für dich die günstigere ist.

Unfallgegner aus dem Ausland. Das muss ich beachten!

Ihr Unfallgegner meldet sich nicht – und kommt aus dem Ausland? Bei einem ausländischen Verkehrsteilnehmer aus der Europäischen Union kann ebenfalls eine KFZ-Abfrage bei der Polizei weitere Informationen erbringen.
Ist ein ausländisches Auto in den Unfall verwickelt, sollten sich Geschädigte darauf einstellen, dass die Regulierung durch die Versicherungen länger dauert. Eine Regulierungsdauer von sechs Monaten ist hier üblich.
Deutlich länger dauert es in der Regel dennoch, wenn sich ausländische und inländische Versicherungen verständigen müssen. Das liegt oft allein daran, dass die Korrespondenz mehr Zeit benötigt.

Unfallgegner behauptet das Gegenteil ? Besser die Polizei rufen

Ist der Unfall passiert, sollte der erste Schritt sein, die Polizei zu rufen. Die kommt zwar nicht immer freiwillig bei einfachen Blechschäden, aber mit Hinweis auf ein ausländisches Fahrzeug sollte sie sich davon überzeugen lassen, dass sie gebraucht wird. Die Polizei kann wesentlich dazu beitragen, Kennzeichen, Unfallhergang, Personalien sowie die gegnerische Versicherung festzustellen. Zudem sind die Gesetzeshüter zwingend zu rufen, wenn es einen Personenschaden gab.
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