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Verkehrskontrolle – Ihre Rechte und Pflichten

Die Polizei darf allgemeine Verkehrskontrollen im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Die allgemeine Verkehrskontrolle ist also zweckgebunden. Sie dient der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers sowie der Verkehrserhebung. Anlassbezogene Verkehrskontrollen zur Verfolgung von Straftaten können auch von Beamten in Zivil durchgeführt werden. Hier geht es vor allem darum, sich dem mutmaßlichen Täter nicht zu erkennen zu geben.

Wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle?

Wer von der Polizei angehalten wird, ist nicht selten verunsichert. Schließlich muss kein offensichtliches oder absichtliches Fehlverhalten vorliegen, damit eine Fahrzeugkontrolle oder eine Personenkontrolle durchgeführt wird. Deshalb sollten Sie folgende Tipps beachten, um zügig durch die Kontrolle zu kommen:

  • Befolgen Sie die Zeichen zum Anhalten bzw. Kommen Sie der Aufforderung zum Aussteigen nach
  • Kooperieren Sie
  • Antworten Sie nicht auf Fragen, die Sie belasten könnten
  • Machen Sie kein Schuldeingeständnisse
  • Widersprechen Sie ausschließlich verbal (keine Handgreiflichkeiten), begehen Sie dabei aber keine Beamtenbeleidigung

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Polizisten den Zustand des Fahrzeugs überprüfen (Reifen, Beleuchtung, HU-Plakette etc.). Dazu gehört auch die Kontrolle, ob sich Warndreieck und Verbandskasten im Wagen befinden. Üblicherweise werden diese im Kofferraum gelagert. Deshalb bitten Polizisten häufig darum, den Kofferraum zu öffnen. Polizisten dürfen jedoch nicht das Auto durchsuchen. Der Bitte, den Kofferraum zu öffnen, müssen Sie also nicht zwangsweise Folge leisten. Um ein Auto während einer Fahrzeugkontrolle zu durchsuchen, benötigen die Polizeibeamten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Ausnahme: Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat darf die Polizei das Auto durchsuchen, zum Beispiel wenn es nach Marihuana riecht und der Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. auf Fahren unter Drogeneinfluss besteht.

Alkoholtest – Muss ich pusten?

Wenn Sie den Alkoholtest verweigern, wird der Polizist versuchen, ihre Vermutung auf andere Weise zu bestätigen. Das können zum Beispiel verbale oder körperliche Fehlleistungen wie Lallen oder Schwanken sein. Erhärtet sich der Verdacht auf Alkoholkonsum und damit auf eine Straftat nach § 315c StGB, kann der Polizist eine Blutentnahme anordnen. Seit August 2017 ist dafür kein richterlicher Beschluss mehr notwendig, wenn ein dringender Verdacht vorliegt. Der Bluttest wird von einem Arzt im Krankenhaus oder auf der Polizeidienststelle durchgeführt. Bei Weigerung ist die Erzwingung, und in der Regel die damit verbundene vorläufige Festnahme, zulässig.

Das sind deine Pflichten

Wenn die Beamten dich dazu auffordern, deinen Führerschein und deine Fahrzeugpapiere vorzuzeigen, ist Widerspruch zwecklos: In diesem Fall musst du sofort Folge leisten.

Wenn du ein Dokument vergessen hast, raten wir dazu, das Bußgeld direkt vor Ort zu begleichen. So sparst du dir nämlich die Verwaltungskosten.

Alles zum Thema Bußgelder findet Ihr hier. https://www.bussgeldkatalog.de/verkehrskontrolle/

Fazit

Eine Verkehrskontrolle empfinden die meisten Autofahrer als unangenehm. Doch mit dem richtigen Verhalten und dem Wissen über deine Rechte und Pflichten bewahrst du einen kühlen Kopf.

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