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Auffahrunfall: In der Mittagspause schnell heimfahren – und dann das!

Lisa Bieg fährt es am 13. September durch alle Körperteile. Sie wollte mittags nur schnell daheim etwas holen, doch dann kracht es. Was genau passiert ist, wie sich die gegnerische Versicherung gegen den Zahlungsausgleich wehrt und welche Rolle dabei das bundesweit agierende Portal Schadenpartner24 spielt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Auffahrunfall

Unfallverursacherin ist vom Handy abgelenkt

Die Fahrzeit von Lisas Arbeitsstätte bis nach Hause beträgt normalerweise nur 10 Minuten. Doch am 13. September ist alles anders. Eine vom Handy abgelenkte Verkehrsteilnehmerin kracht ihr an der Ampel in das Heck. „Mir fuhr es erst einmal durch alle Glieder“, schildert Lisa den Vorfall.

Erinnerungen an vorherigen Unfall kommen hoch

Sofort schießt Lisa ein vergangenes Unfallereignis in den Sinn. Damals war sie mit ihrem Papa unterwegs. Beide erlitten eine Gehirnerschütterung und die Schuldfrage war nicht von vorneherein klar. Zum Glück liegt der Fall bei diesem Unfallereignis anders.  Es ist niemand verletzt und die Auffahrende nimmt die Schuld noch am Unfallort komplett auf sich. Lisa ist sich zu diesem Zeitpunkt noch sicher:  

Eine Ausnahmesituation, obwohl sie in der Kfz-Branche arbeitet

Obwohl die Unfallgeschädigte bei der Autohaus-Gruppe Widmann mit bundesweit 14 Standorten arbeitet, und sozusagen vom Fach ist, empfindet sie das Geschehene als Ausnahmesituation und stressig: „Es ist etwas ganz anderes, wenn man direkt von einem Unfallschaden betroffen ist,“ meint Lisa. „Eigentlich will man so schnell wie möglich das Auto im reparierten Ursprungszustand zurück. Und das ohne viel Hickhack mit der Versicherung.“

Schadenpartner24 vermittelt sofort einen Gutachter

Glücklicherweise arbeitet ihr Autohaus mit dem bundesweiten Netzwerk Schadenpartner24 zusammen. Innerhalb von Minuten wird von dort ein Gutachter vermittelt, der den Golf auf dem Hof des Autohauses begutachtet und den Schaden professionell beziffert. Schadenpartner24 übernimmt natürlich auch die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung – das ist der Job des Schadenpartner-Teams, da kennen sie sich aus. Lisa ist froh, dass sie sich nicht selbst mit der Haftpflichtversicherung auseinandersetzen muss. 

Gegnerische Haftpflichtversicherung widerspricht der Schadenhöhe

Die gegnerische Haftpflicht pocht zu Unrecht auf Berücksichtigung eines Vorschadens. Bisher hatte Lisa davon abgesehen, eine Anwaltskanzlei mit dem lapidaren Fall zu betrauen. Nun beauftragt sie aber doch den SP24-Rechtsanwaltservice. Sie weiß, dass ihr als Unfallgeschädigte bei einem Haftpflichtschaden die Beauftragung eines Rechtsbeistandes nach §249 BGB zusteht.

Die Einschaltung des SP24-Rechtsanwaltservice lohnt sich

Rund zwei Monate dauert es, bis die gegnerische Versicherung den kompletten Schaden bezahlt. Die Einwände wegen des Vorschadens konnten komplett aus dem Weg geräumt werden. Lisa, die immer erst an das Gute glaubt, spricht in diesem Zusammenhang von einer „Hinhaltetaktik“ der Versicherung. Im Anschluss verrät sie uns:

„Ehrlich gesagt, wäre ich ohne Schadenpartner24 erst einmal aufgeschmissen und auch mit der ganzen Situation leicht überfordert gewesen.“

Lisas FAZIT

Durch den Begriff der Wertverbesserung soll ausgedrückt werden, dass Verschleißteile, welche im Zuge einer Reparatur durch Neuteile ersetzt werden, zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges beitragen können, da nun die Lebensdauer des nun neuen Ersatzteils ja länger ist als die des zuvor benutzten.

Polizei

Wann rufe ich die Polizei bei einem Autounfall?

Grundsätzlich gilt: Bevor man die Polizei ruft oder sich mit dem Unfallgegner auseinandersetzt, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollte überprüft werden, ob ein Personenschaden vorliegt, also jemand verletzt ist.

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Elektroauto

Mit dem Elektroauto entspannt in den Urlaub

Die Fahrt in den Urlaub soll Spaß machen. Geht das mit einem E-Auto? Obwohl die Reichweite im Vergleich zum Verbrenner kürzer und die Lademöglichkeiten weniger sind? Mit ein wenig Planung und der richtigen Einstellung ist auch eine längere E-Auto-Reise möglich.

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Waschanlage

Schäden in der Waschanlage – Wer zahlt?

Viele Autofahrer nehmen an, dass bei einem Schaden in der Waschanlage immer der Waschanlagenbetreiber haftet. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Hat der Betreiber zuvor klare Bedienungshinweise gegeben und ist seinen betreibertypischen Pflichten nachgekommen, muss er auch nicht haften. Die Beweislage ist entscheidend und Autofahrer bleiben oft auf den Kosten für den Kratzer durch die Waschanlage sitzen.

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