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Auffahrunfälle – Alles zu Schuldfrage und Bußgeld

Auffahrunfälle gehören zu den am häufigsten vorkommenden Unfallarten. In den meisten Fällen ist einer von beiden unachtsam und es knallt. Nun ist es wichtig zu wissen, worauf man achten muss und vor allem, wie man die Schuldfrage am besten klärt. Abgesehen davon gibt es auch einige Möglichkeiten, derartige Unfälle vorzubeugen, damit es gar nicht erst dazu kommt.

Auffahrunfälle lassen sich vorbeugen

Schon in der Fahrschule lernt man den Grundsatz, zum Vordermann immer einen gewissen Abstand zu halten. Außerorts berechnet man diesen anhand des Tachos und nimmt ihn halb. Innerorts dagegen liegt er bei drei Pkw-Längen. So hat man selbst noch genügend Zeit zu bremsen.

Eine weitere Tugend besteht darin, möglichst vorausschauend zu fahren. Denn nur auf diesem Weg ist es möglich, fehlerhafte Verhaltensweisen anderer Autofahrer frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Auffahrunfälle lassen sich vorbeugen

Auffahrunfälle lassen sich trotzdem nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist es, im Fall der Fälle richtig zu handeln. Selbst wenn der Schaden ärgerlich ist, sollte man Ruhe bewahren. Denn nur so lassen sich weitere mögliche Probleme vermeiden. Wichtig sind nun die folgenden Schritte:

  • Zunächst ist es wichtig, die Unfallstelle korrekt abzusichern. Mit dazu gehört die Aufstellung eines Warndreiecks und das Anziehen einer Warnweste. Auf diesem Weg signalisiert man allen anderen Autofahrern, dass es einen Unfall gegeben hat.
  • Ist bei dem Unfall jemand verletzt worden? Wenn ja, muss der Notarzt unter der Nummer 112 verständigt werden. Wenn nötig, leistet man Erste Hilfe.
  • Anschließend ist es sinnvoll, Notizen zum Unfallhergang zu machen. Denn häufig ist es so, dass beide Unfallteilnehmer schon kurze Zeit später Einzelheiten vergessen haben. Das Protokoll sollten beide außerdem unterschreiben.
  • Zur Dokumentierung gehören auch Fotos. Wenn möglich, sollten also Aufnahmen mit dem Handy gemacht werden. Dies vermeidet auch spätere widersprüchliche Aussagen beider Parteien.
  • Tauschen Sie Ihre Versicherungsdaten aus, damit ein reibungsloser Ablauf für die Versicherung möglich ist.

Eine Frage, die bei Autounfällen jeglicher Art immer wieder aufkommt, betrifft die Polizei. Fakt ist, dass sie nicht gerufen werden muss, sofern es nicht zu einem Personenschaden gekommen ist. Sollte jedoch jemand bei dem Unfall verletzt worden sein, steht es in der Pflicht, die Polizei hinzuzuziehen. Nur sie ist in der Lage, die Schuldfrage korrekt zu klären und späteren Problemen vorzubeugen.

Experten-Tipp

Eigentlich ist es immer empfehlenswert, die Polizei zu rufen. Eine Pflicht besteht jedoch nicht, sofern niemand dabei verletzt wurde.

Schuldfrage - Wie wird diese geklärt?

Immer wieder wird bei Auffahrunfällen der folgende Grundsatz angeführt: „Wer auffährt, hat Schuld!“. Allerdings heißt das nicht, dass immer der Hintermann auffährt. Genauso gut kann es auch der Vordermann sein, der zurücksetzt und mit dem Autofahrer dahinter zusammenstößt.

Bei der Klärung der Schuldfrage spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Sofern sich die Unfallgegner nicht einig werden, sollte in diesem Fall stets die Polizei hinzugezogen werden. Auf diesem Weg lassen sich auch spätere Probleme mit der Versicherung vermeiden.

Bußgelder - Wie hoch fallen sie aus?

Ob ein Bußgeld beim Auffahrunfall verhängt wird, hängt immer von der Schuldfrage ab, sowie den einzelnen Unfalldetails. Ein verhängtes Bußgeld beträgt jedoch immer mindestens 30 Euro. Dazu kommt, wie sich die Unfallbeteiligten verhalten haben. Hier folgt daher eine kleine Übersicht:

 

Begangener Verstoß

Höhe des Bußgeldes

Fahrzeug nicht korrekt abgesichert

30 Euro

Fehlende oder unzureichende Absicherung des Unfalls

30 Euro

Unfall mit Sachbeschädigung

30 Euro

Entfernung der Unfallspuren vor der Begutachtung der Polizei

30 Euro

Neben dem Bußgeld muss der Unfallschuldige außerdem mit der Verzeichnung von Punkten im Flensburger Strafregister rechnen. Je nach Vergehen wird gemäß Paragraf 229 des Strafgesetzbuchs eine fahrlässige Körperverletzung mit drei Punkten geahndet. Gleiches gilt für unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht oder fahrlässige Tötung.

 

Weitere Informationen zum Thema ist im kostenfreien Ratgeber https://www.bussgeldkataloge.de/auffahrunfall/ nachzulesen.

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