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Wann sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen? Bagatellschaden

Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden, der die Schadenshöhe von 750 Euro nicht überschreitet. Hierzu zählen zum Beispiel kleinere Lackkratzer oder Dellen am Fahrzeug. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden, welche die Bagatellgrenze überschreiten, müssen Versicherungen sämtliche Kosten der Schadensregulierung übernehmen. Darunter fallen auch Gutachterkosten und die Kosten für einen Anwalt. Diese dürfen vom Geschädigten selbst und vor allem frei ausgewählt werden. Bei einem Bagatellschaden hingegen zahlt die Versicherung diese Kosten nicht!

Bagatellschaden

Warum Bagatellschäden & Kostenschätzung für Laien schwer zu erkennen sind

Es passieren in den vergangenen Jahren zwar durchschnittlich immer weniger Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen, allerdings werden diese im Schnitt immer teurer. Sehr hohe Schäden verursachen Fahranfänger, also die jüngsten Fahrer bis 20 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe der Senioren, hier speziell Fahrer über 73 Jahren. Der reine Sachschaden liegt meist bei mehreren tausend Euro. Auch ein vermeintlich geringfügiger Kratzer im Lack durch einen langsamen Auffahrunfall an der Ampel kann sich schnell auf mehr als 1.000 Euro summieren, falls die Karosserie verzogen oder das unter dem Stoßfänger liegende Blech verbogen ist. Fast alle Laien schätzen die Schadenshöhe viel zu gering ein, da moderne Autos hoch technisiert sind und schon ein kleiner Parkrempler folgenschwere Kettenreaktionen nach sich ziehen kann.

Werkstatt oder Gutachter? Zu wem sollte ich beim Bagatellschaden gehen?

Wenn Sie bei einem Unfall der Geschädigte sind und ihr Fahrzeug einen kleinen Schaden wie Kratzer, Schrammen oder Beulen abbekommen hat, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Eine Kfz-Werkstatt kann lediglich eine Reparaturkostenkalkulation in Form eines Kostenvoranschlags erstellen. Dies kann ein Kfz-Gutachter ebenfalls, aber er kann auch ein qualifiziertes Kurzgutachten erstellen, das solider und umfangreicher ist als die bloße Kostenschätzung der Werkstatt.

Sollte die Schadenssumme die Bagatellschadensgrenze übersteigen, kann ein Gutachter außerdem direkt ein aussagekräftiges Schadengutachten (Vollgutachten) anfertigen, das die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erleichtert und sicherstellt, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden.

Wer zahlt den Gutachter beim Bagatellschaden?

Prinzipiell werden bei einem Bagatellschaden keine Kosten für ein Gutachten übernommen. In der Regel reicht ein Kostenvoranschlag für den Geschädigten aus. In Einzelfällen kann aber auch ein Bagatellschaden dazu berechtigen, der gegnerischen Versicherung die Kosten aufzuerlegen (bei eigener Unschuld). Zu dieser komplexen Rechtsmaterie fragen Sie am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wertminderung durch Bagatellschaden?

Eine große Sorge nach einem Unfall ist, dass sich Ihr Auto nun nur noch für deutlich weniger Geld weiterverkaufen lässt. Dem ist bei einem reinen Lack- bzw. Blechschaden nicht so, Ihr Wagen gilt weiterhin offiziell als unfallfrei. Bei Bagatellschäden wird der Wert ihres Fahrzeugs nicht auf Dauer negativ beeinflusst, es fällt keine Wertminderung an.

Gilt mein Auto trotz Bagatellschaden als unfallfrei?

Kann ein Auto als “unfallfrei” verkauft werden, wenn es Bagatellschäden gab? Es liegt auf der Hand, dass auch kleine Bagatellschäden finanzielle Folgen aufwerfen. Niemand möchte, dass Kratzer langfristig einen negativen Einfluss auf den Wert haben. Daher sollte immer eine fachmännische Reparatur eines Bagatellschadens erfolgen. Es sei denn, es handelt sich schon um ein sehr altes Fahrzeug mit zahlreichen Vorschäden. Die Bagatellgrenze ist dann in einer anderen Relation zu sehen. Prinzipiell führen leichte Lackschäden nicht dazu, dass ein Auto als Unfallwagen betrachtet wird. Der Status eines Bagatellschadens spricht klar dafür, dass das Auto weiterhin als unfallfrei zu behandeln ist.

Bagatellschaden am Leasingfahrzeug? Das müssen Sie als Unfallbeteiligter beachten!

Prinzipiell unterscheidet sich die reine Schadensabwicklung bei einem Leasingfahrzeug nicht vom Vorgehen bei einem Auto in Eigenbesitz. Allerdings ist das Gefüge etwas komplizierter, da mit Unfallverursacher, Fahrer und dem Eigentümer des Fahrzeugs (= Leasinggeber) 3 Parteien im Spiel sind. Sie machen als Leasingnehmer alles richtig, wenn Sie sofort Ihren Leasinganbieter für den vermeintlichen Bagatellschaden in Kenntnis setzen. Er wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen, was Sie als Leasingnehmer in eine rechtssichere Position bringt.

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