Ihr Fahrzeug ist ein Totalschaden
Eine Fahranfängerin fuhr der 20-jährigen Frau B. in ihren Toyota Yaris. Die Front des Toyotas war verbeult. Noch am Unfallort meldete sich die Unfallversicherung der jungen Fahranfängerin und teilten Frau B. mit, dass sie sich keine Sorgen um den Unfall machen müsste, Sie würden sich um alles kümmern. „Ihr Auto wird aussehen wie zuvor, sie werden nicht erkennen das es einen Unfall gab“, so wurde es ihr weisgemacht.
Nach einem Autounfall haben Sie viele Fragen: Wie geht es weiter? Wer bezahlt den Gutachter, die Werkstatt etc.?
Das hörte sich alles vielversprechend an. Allerdings waren es nur leeren Worte, denn passiert ist nix. „Ihr Toyota ist ein Totalschaden“ erzählte die Versicherung Frau B. Der Gutachter schätzte die Reparatur des Fahrzeuges auf 5337 Euro. Ihr Toyota war aber nur noch 4897 Euro wert, den Rest sollte Frau B. von einem Gebrauchtwarenhändler erhalten.
Totalschaden? Frühzeitig einen Rechtsanwalt nach dem Verkehrsunfall einschalten
Experten-Tipp:
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Frühzeitig Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall einschalten
Auch hier versuchte die Versicherung zu tricksen, doch wusste der Anwalt dem entgegenzuwirken. Frau B. durfte eine Reparatur für Ihren Toyota verlangen, weil die Kosten für die Reparatur nicht über 130% des Fahrzeugwertes entsprachen. Denn erst dann gilt eine Reparatur als unwirtschaftlich. Der Rechtsanwalt sorgte hier dafür, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schließlich den Betrag von 5.377 Euro für das verunfallte Fahrzeug zahlen musste, immerhin 440 Euro mehr als die Versicherung ursprünglich zahlen wollte.
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