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Ihr Fahrzeug ist ein Totalschaden

Eine Fahranfängerin fuhr der 20-jährigen Frau B. in ihren Toyota Yaris. Die Front des Toyotas war verbeult. Noch am Unfallort meldete sich die Unfallversicherung der jungen Fahranfängerin und teilten Frau B. mit, dass sie sich keine Sorgen um den Unfall machen müsste, Sie würden sich um alles kümmern. „Ihr Auto wird aussehen wie zuvor, sie werden nicht erkennen das es einen Unfall gab“, so wurde es ihr weisgemacht. 

Keine Sorgen nach Autounfall mit Schadenpartner24

Nach einem Autounfall haben Sie viele Fragen: Wie geht es weiter? Wer bezahlt den Gutachter, die Werkstatt etc.?

Das hörte sich alles vielversprechend an. Allerdings waren es nur leeren Worte, denn passiert ist nix. „Ihr Toyota ist ein Totalschaden“ erzählte die Versicherung Frau B. Der Gutachter schätzte die Reparatur des Fahrzeuges auf 5337 Euro. Ihr Toyota war aber nur noch 4897 Euro wert, den Rest sollte Frau B. von einem Gebrauchtwarenhändler erhalten.

Totalschaden? Frühzeitig einen Rechtsanwalt nach dem Verkehrsunfall einschalten

Frau B. vermutete das die KFZ-Versicherung den Wert Ihres Toyotas mit Absicht extra niedrig ansetzte und ging zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dies sollte sich noch zu einem großen Vorteil entwickeln. Fachanwälte für Verkehrsrecht wissen wie sie mit der „merkantilen Wertminderung“ umgehen müssen, kennen sich mit der sogenannten Haushaltsführungsschäden und mit Reparaturen in Markenwerkstätten aus.

Experten-Tipp:

Gehen Sie nicht auf Angebote der gegnerischen Versicherung ein, diese handeln immer im eigenen Interesse um Kosten zu sparen. Nutzen Sie unseren Unfallservice: Wir vermitteln Ihnen unabhängige Gutachter und Rechtsanwälte zur bestmöglichen Regulierung Ihres Unfallschadens.

Frühzeitig Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall einschalten

Auch hier versuchte die Versicherung zu tricksen, doch wusste der Anwalt dem entgegenzuwirken. Frau B. durfte eine Reparatur für Ihren Toyota verlangen, weil die Kosten für die Reparatur nicht über 130% des Fahrzeugwertes entsprachen. Denn erst dann gilt eine Reparatur als unwirtschaftlich. Der Rechtsanwalt sorgte hier dafür, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schließlich den Betrag von 5.377 Euro für das verunfallte Fahrzeug zahlen musste, immerhin 440 Euro mehr als die Versicherung ursprünglich zahlen wollte.

Totalschaden

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