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Schadensansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall

Sie wurden unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, aber sind sich unsicher, welche Schadensansprüche Ihnen nach dem Verkehrsunfall zustehen? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche Rechte Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen. Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, stehen Ihnen grundsätzlich folgende Schadensansprüche zu. 

Autounfall - Ratlos? Schadenersatz Anspruch sichern

Nach einem Autounfall haben Sie viele Fragen: Wie geht es weiter? Wer bezahlt den Gutachter, die Werkstatt etc.?

Schadensansprüche: Schmerzensgeld / Heilbehandlungskosten

Wurden Sie im Rahmen eines Verkehrsunfalls verletzt – physisch oder psychisch – so können Sie bei der gegnerischen Versicherung laut §7 des Straßenverkehrsgesetzes Schmerzensgeld einfordern. Als Beweis sind hier beispielsweise Arztberichte beizufügen. Weitere Infos zum Thema Schmerzensged erhalten Sie in unserem Ratgeberbeitrag: Schmerzensgeld nach Autounfall?

Schadensansprüche, Schmerzensgeld nach Autounfall? Wir helfen!

Reparaturkosten

Nach einem Verkehrsunfall steht oftmals eine Autoreparatur an. Im Haftpflichtfall bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, sollte im ersten Schritt ein Kfz-Gutachten erstellt werden, welches die Schäden und die voraussichtlich anfallenden Kosten zur Reparatur enthält. Viele Versicherungen versuchen, diese Gutachten von eigens ausgewählten Gutachtern erstellen zu lassen, um möglichst Kosten einzusparen. Ihnen als Geschädigter steht es jedoch frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Zusätzlich können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich die fiktiv anfallenden Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.

Kosten des Sachverständigen oder Gutachters

Wie bereits im Punkt „Reparaturkosten“ erwähnt, liegt die Gutachterwahl nach einem unverschuldeten Unfall bei Ihnen. Die gegnerische Versicherung muss die Gutachter-Kosten übernehmen. Liegt bei Ihrem Fahrzeug ein Bagatell-Schaden (< 750 Euro) vor, so verzichten einige Versicherungen auf die Anfertigung eines Gutachtens oder fordern nur ein Kurzgutachten ein.

Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten

Verzichten Sie während der Reparaturzeit Ihres Fahrzeuges auf einen Mietwagen, können Sie von der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Wie hoch diese Entschädigung letztendlich ist, wird durch die sog. Eurotax-Schwacke-Liste festgelegt. In dieser Liste wird für jedes Modell die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag bestimmt. Die Tagessätze schwanken dabei zwischen 23 und 175 Euro/Tag.

Verdienstausfall

Sollten Sie durch den Verkehrsunfall einen Personenschaden erleiden und aufgrund dessen Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen, so können Sie Ihren Verdienstausfall bei der gegnerischen Versicherung im Haftpflichtschadenfall einfordern. Da der Arbeitgeber sechs Wochen lang zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, ergibt sich eine Entschädigung im Sinne eines Verdienstausfalls für Angestellte erst nach dem Ablauf dieser Zeit. Selbstständige dagegen erhalten eine Verdienstausfallsentschädigung, wenn ihnen durch die Schäden des Unfalls Gewinn entgeht.

Zusätzlich können Sie folgende Kosten bei der Versicherung geltend machen:

  • Abschleppkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Finanzierungskosten
  • Sachschäden
  • Unkostenpauschale (ca. 25 Euro)
  • Kosten für Fahrzeugabmeldung und -anmeldung (bei Totalschaden und Kauf)
  • Kennzeichen-Kosten (bei Totalschaden)
  • Entsorgungskosten (bei Totalschaden)

weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

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