Schadensregulierung leicht gemacht – Rechtsanwalts- und Gutachterservice
In der Regel entscheiden sich Unfallbeteiligte nur dann dazu,
einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn nicht geklärt ist, wer an dem Unfall die
Schuld trägt. Aber auch, wenn feststeht, dass Sie den Unfall nicht verschuldet
haben, sollten Sie sich die Unterstützung eines Anwaltes suchen. Oftmals
schrecken viele davor zurück, einen Anwalt zu beauftragen, was aber kein
Nachteil für Sie bei einem unverschuldeten Unfall ist. Sie bekommen die
Unterstützung, die Ihnen als Geschädigter zusteht – und diese sollten Sie auch
nutzen.
Die Versicherung – der Helfer in der Not?
Die Versicherungen vermitteln den Geschädigten gerne den Eindruck, dass Sie ihnen helfen wollen und ihnen dazu sogar einen besonderen Service anbieten. Sie beauftragen z. B. einen Gutachter und organisieren einen Mietwagen. Diese Maßnahmen dienen aber nur dazu, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten.
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter wird die Positionen, die rechtlich umstritten sind, von vorneherein nicht in die Schadenskalkulation aufnehmen. Auch der Mietwagen wird wahrscheinlich nicht der Klasse angehören, die Ihnen eigentlich zustünde.
Hinzu kommt, dass wesentliche Schadenspositionen wie z. B. die Wertminderung, von der Versicherung niemals erwähnt werden, sodass Sie gar nicht erfahren, dass Sie berechtigt wären, diese zu fordern.
Die Schadenspositionen werden gekürzt.
Es steht Ihnen zu, einen freien Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dieser wird alle, auch die umstrittenen, Schadenspositionen, aufführen. Die Versicherungen werden dann versuchen diese umstrittenen Schadenspositionen herauszukürzen, teilweise mit abenteuerlichen Begründungen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Regulierungspraxis der Versicherungen und kann auf sie entsprechend reagieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie wirklich erhalten, was Ihnen auch zusteht.
Die Regulierung wird herausgezögert.
In vielen Fällen wird die Regulierung des Schadens von den Versicherungen bewusst verzögert. Es sind viele Telefonate notwendig, um immer wieder an die Bearbeitung zu erinnern. Ein Anwalt, der sich mit Unfallschäden auskennt, nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Er ist in der Lage, den nötigen Druck auf die Versicherung aufzubauen, um eine zügige Regulierung zu gewährleisten.
Wer trägt die Kosten für die Beauftragung des Anwalts?
Wenn Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, umfasst dieser auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Das bedeutet, dass der Gegner Ihnen diese Kosten ersetzen muss. In der Regel rechnet der Rechtsanwalt diese Kosten, zusammen mit den anderen Schadenspositionen, direkt mit der Versicherung ab. Aus Sicht des Geschädigten wirkt die Tätigkeit des Anwalts daher wie ein kostenloser Service.
Die Sachbearbeiter der Versicherungen haben meist mehr Kenntnisse als der Geschädigte.
Die Sachbearbeiter der Versicherungen kennen sich mit Unfallschäden sehr gut aus. Der Geschädigte hingegen ist in diesem Bereich meist leider ein Laie. So entsteht ein ungleicher Kampf.
Wenn Sie sich kompetente Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht holen, sorgen Sie für Chancengleichheit.
Das Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall – mit der freien Gutachterwahl
Zur Beweisaufnahme, Schuldfeststellung und Schadensbeurteilung haben Sie als Geschädigter nach einem Autounfall das Recht der freien Gutachterwahl. Möchten Sie nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz geltend machen, benötigen Sie ein Schadengutachten, das den entstandenen Schaden genau festhält und die zu erwartenden Reparaturkosten nennt. Haben Sie zum Beispiel Bedenken, dass Ihre Schadensersatzansprüche durch den Sachverständigen der Gegenpartei nicht umfassend berechnet werden, können Sie sich durch einen unabhängigen und freier Kfz-Gutachter absichern und ein neutrales Gutachten in Auftrag geben.
Das kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter für Sie tun:
- Erstellung eines fundierten Sachverständigen-Gutachtens
- objektive Beweissicherung zur Beurteilung des Unfallhergangs
- fachkundige Feststellung aller Schäden am Kfz
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Wertminderung oder Restwert
- Bestimmung der Kosten für den Fahrzeugausfall während einer Reparatur
- Erstellung eines Zweitgutachtens nach einem Gutachten durch die Versicherung des Unfallverursachers
- Beratung und Kontaktvermittlung zu Reparaturwerkstätten oder Verkehrsrechtsanwälten