Unfallgutachten: Wichtige Hilfe für den Geschädigten im Schadenfall
Ein Unfall im Straßenverkehr ist stets ein Ärgernis und führt nicht selten zu Streit. Es ist immer sinnvoll, bei einem unverschuldeten Autounfall einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Ein Kfz-Gutachter beurteilt nicht nur die bei einem Autounfall entstandenen Schäden, sondern auch den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Unfall. Wer ihn beauftragt und wer ihn bezahlt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Warum brauche ich einen Sachverständigen ?
Nach einem Autounfall kommt oft die Frage auf, wer an dem Unfall schuld war. Hatten Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall kommt für Ihre Schadenersatzforderung die Versicherung des Unfallgegners auf. Viele Schäden können auf den ersten Blick nicht genau erkannt werden und sollten daher durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Hinter einem kleinen Kratzer an der Stoßstange kann sich auch eine verzogene Karosserie verbergen.
Was macht ein Sachverständiger und was genau wird geprüft ?
Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür werden sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind aufgenommen und der Sachverständigen schätzt somit den Aufwand für die Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstatten zu lassen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Schadengutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigtem Zustand (Restwert) ermitteln.
Experten-Tipp:
Ein Gutachten deckt weitaus mehr ab als nur einen Kostenvoranschlag. Das Gutachten umfasst beispielsweise auch die Wertminderung die Ihnen als Geschädigter zusteht.
Wie wird ein Gutachten erstellt?
Schritt 1: Kontaktaufnahme zu Ihrem KFZ-Gutachter
Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Melden Sie sich gerne telefonisch oder mit unserer Schadenmeldung online und wir kontaktieren Sie. In diesem Gespräch sprechen wir mit Ihnen die wichtigsten Punkte und die weitere Vorgehensweise für Ihr Gutachten durch und vereinbaren einen Termin.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Die Termine für die Besichtigung können durch uns innerhalb der nächsten 24 Stunden stattfinden ggf. am nächsten Werktag. Sind Sie berufstätig kommen unserer Sachverständigen Ihr Fahrzeug auch gerne an der Arbeitsstätte begutachten oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Schritt 3: Besichtigungstermin für das Unfallgutachten
Schritt 4: Kalkulation & Erstellung des Unfallgutachten
Wenn wir alle Schäden an Ihrem Fahrzeug aufgenommen haben benötigen wir in der Regel 3 Tage bis Ihr Gutachten vollständig erstellt ist. Dabei ermitteln wir den Restwert und Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug, die Schadenshöhe wird kalkuliert, eine Wertminderung berechnet und der mögliche tägliche Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug festgelegt. Diese Daten werden mit den Schadenbildern zusammengefügt.
Experten-Tipp:
Bevor Sie einen Unfallgutachter beauftragen, sollten Sie sich vorab kundig machen und über die entsprechenden Qualifikationen und die Seriosität des jeweiligen Anbieters informieren.
Schritt 5: Versand des Unfallgutachtens
Ist das Unfallgutachten einmal erstellt, werden wir Ihnen dies zukommen lassen. Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet haben, können wir diesem das Gutachten zur Verfügung stellen oder auch direkt an die gegnerische Versicherung weiterleiten.
Schritt 6: Abrechnung des Unfallgutachtens
Durch die von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung können wir die Kosten für das Gutachten direkt mit der Versicherung abrechnen. Sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragt haben, übersenden wir unsere Rechnung direkt an Ihren Anwalt. Sie als Auftraggeber werden bei klaren Schuldverhältnissen üblicherweise nicht weiter in die Kostenabrechnung einbezogen.
Was kostet mich ein Unfallgutachten ?
Die Höhe der Rechnung für einen Kfz-Gutachter orientiert sich meistens an der Höhe des entstandenen Schadens. Als Grundlage für die Ermittlung der Kosten dienen entsprechende Tabellen. Bei Bagatellschädenzwischen 750,00 Euro und 1.000,00 Euro erstellt ein Sachverständigenbüro auch ein kostengünstigeres Kurzgutachten. Je heftiger Ihr Kfz also in Mitleidenschaft gezogen worden ist, umso länger braucht der Gutachter und umso höher fällt auch das Honorar aus. Zusätzlich entstehende Nebenkosten für notwendige Fahrten, Porto, Telefonate oder die Erstellung von Fotos werden gesondert ausgewiesen.
Ihr Fahrzeug hat nur einen
Bagatellschaden erlitten ?
Selbst dann sollten Sie den Rat eines Sachverständigen hinzuziehen und eine Kostenkalkulation erstellen lassen. Bei einem Haftpflichtfall liegt die Grenze hierfür in der Regel bei etwa 750,- bis 1.000,- Euro.
Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de