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Wir sind auf Unfallschadenregulierung spezialisiert – Was bedeutet das überhaupt?

Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Unfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen.

Wertminderung

Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.

Der Unfallverursacher hat im Übrigen auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu übernehmen. Der Verkehrsanwalt nimmt Ihnen die Mühe und die Arbeit mit der Unfallregulierung ab. Es gibt also keinen Grund, nicht einen Verkehrsanwalt zu beauftragen.

Selbst für den Fall, dass Sie am Unfall eine Teilschuld treffen sollte, hat die Gegenseite die Kosten Ihres Anwalts teilweise zu übernehmen.

Was Sie tun sollten, wenn sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen meldet ?

Erfahrungsgemäß melden sich die Versicherer relativ schnell nach einem Unfall. Sie wird versuchen, Sie davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen oder einen eigenen Verkehrsanwalt einzuschalten, dies auch – aus Sicht des Unfallverursacher – aus gutem Grund: Man weiß, dass Sie keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden haben und man Sie, wenn Sie sich keine Sachverständigen oder Verkehrsanwalt holen, einfacher mit dem vom Versicherer für richtig empfundenen Verträgen abfinden kann. Denn Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Versicherer als Unfallverursacher allein ein Interesse daran hat, den Schadensaufwand so gering wie möglich zu halten.

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Wann Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherung melden müssen ?

Nur für den Fall einer Teilschuld müssen Sie Ihre eigene Versicherung vom Unfall informieren. Trifft Sie keinerlei Schuld, sollten Sie dringend davon absehen, Ihrer eigenen Versicherung den Unfall zu melden. Denn ansonsten besteht die Gefahr einer Höherstufung.

Wie Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen kann:

Als Unfallgeschädigter haben Sie meist mehr Rechte und Ansprüche als Sie ahnen oder Ihnen der gegnerische Versicherer weismachen will. Deshalb sollten Sie einen Verkehrsanwalt einschalten. Der übernimmt die gesamte Schadenregulierung für Sie – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld.

Polizei

Wann rufe ich die Polizei bei einem Autounfall?

Grundsätzlich gilt: Bevor man die Polizei ruft oder sich mit dem Unfallgegner auseinandersetzt, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollte überprüft werden, ob ein Personenschaden vorliegt, also jemand verletzt ist.

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Elektroauto

Mit dem Elektroauto entspannt in den Urlaub

Die Fahrt in den Urlaub soll Spaß machen. Geht das mit einem E-Auto? Obwohl die Reichweite im Vergleich zum Verbrenner kürzer und die Lademöglichkeiten weniger sind? Mit ein wenig Planung und der richtigen Einstellung ist auch eine längere E-Auto-Reise möglich.

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Waschanlage

Schäden in der Waschanlage – Wer zahlt?

Viele Autofahrer nehmen an, dass bei einem Schaden in der Waschanlage immer der Waschanlagenbetreiber haftet. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Hat der Betreiber zuvor klare Bedienungshinweise gegeben und ist seinen betreibertypischen Pflichten nachgekommen, muss er auch nicht haften. Die Beweislage ist entscheidend und Autofahrer bleiben oft auf den Kosten für den Kratzer durch die Waschanlage sitzen.

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Autounfall melden - Wir regeln das für Sie

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