Unkostenpauschale bei einem Verkehrsunfall ? Dieser Betrag steht Ihnen zu
Sie erleiden einen Verkehrsunfall? Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch Zeitaufwendig. Welche Entschädigung Ihnen hier zusteht erläutern wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Ihr Anspruch auf die Unkostenpauschale
Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte einige Dinge zur erledigen, bei den er Zeit investieren muss und Kostenaufwand für Ihn entsteht. Werkstatttermine für die Reparatur Ihres Fahrzeuges koordinieren, die Versicherung kontaktieren und Papierkram erledigen. Die Versicherungen erstatten demnach auch die entstandenen Nebenkosten wie z.B. Telefon- und Portokosten. Damit Sie als Geschädigter nicht noch mehr Aufwand haben und die Belege für eine Briefmarke sammeln müssen erstatten die Versicherer hier vereinfacht die Unkostenpauschale.
Wie hoch ist die Kostenpauschale ?
Urteile zur Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall:
- OLG Frankfurt am Main Urteil vom 17. März 2012 Az.: 17 U 276/09 30,00 €
- Kammergericht (KG) Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2012 Az.: 12 U 70/10 20,00 €
- OLG München Urteil vom 8. April 2011 Az.: 10 U 5122/10 25,00 €
- OLG Hamm Urteil vom 30. Oktober 2012 Az.: I – 9 U 5/12 25,00 €
- Amtsgericht (AG) Kelheim Urteil vom 28. Januar 2003 Az.: 1 C 294/02 30,00 €
Wie kann ich meinen Kostenpauschale geltend machen ?
Um die Kostenpauschale für Sie geltend zu machen ist es vorab wichtig zu klären, wer Geschädigter und Verursacher des Schadens ist. Die Schuldfrage wird anhand des Unfallhergangs beurteilt. Melden Sie Ihren Unfall an unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und erhalten Sie blitzschnell – innerhalb 24 Stunden eine erste Einschätzung der Schuldfrage.
Wann rufe ich die Polizei bei einem Autounfall?
Grundsätzlich gilt: Bevor man die Polizei ruft oder sich mit dem Unfallgegner auseinandersetzt, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollte überprüft werden, ob ein Personenschaden vorliegt, also jemand verletzt ist.
Machen Sie Ihr Auto fit für die lange Reise
Autoreisen erfreuen sich vorwiegend bei Familien und jungen Menschen einer großen Beliebtheit. Der große Vorteil ist, dass ihr euch an Eurem Reiseziel frei bewegen könnt.
Mit dem Elektroauto entspannt in den Urlaub
Die Fahrt in den Urlaub soll Spaß machen. Geht das mit einem E-Auto? Obwohl die Reichweite im Vergleich zum Verbrenner kürzer und die Lademöglichkeiten weniger sind? Mit ein wenig Planung und der richtigen Einstellung ist auch eine längere E-Auto-Reise möglich.
weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de
Die wichtigsten 3 Punkte im Überblick
- Machen Sie Bilder am Unfallort, auf denen der Sitz Ihres Kindes ersichtlich ist
- Bitten Sie die Polizei freundlich darum, die Beschädigung in das Unfallprotokoll aufzunehmen ( Keine Pflicht der Polizei)
- Der Gutachter sollte die Beschädigung im Gutachten notieren
Wann muss der Kindersitz NICHT ausgetauscht werden ?
Checkliste für den Kauf eines Kindersitzes
- Wie alt ist mein Kind ?
- Wie viel wiegt mein Kind ?
- Hat der Sitz in gültiges Prüfsiegel ?
- Welches Kindersitzsystem gibt es ?
- Wo soll der Kindersitz befestigt werden ?
- Ist der Sitz für mein Auto geeignet ?
Alles auf eine Blick:
- Entschädigung für Zeit und Kostenaufwand nach einem Verkehrsunfall
- In der Regel beträgt die Pauschale zwischen 20 und 30 Euro
- Der Schadenersatz wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt
- Schadenpartner24 prüft Ihre Ansprüche und setzt diese gezielt durch