Verdienstausfall nach Verkehrsunfall ? Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind dadurch nun arbeitsunfähig? Dann sollten Sie sich darüber informieren, welche Ansprüche Sie nach einen Verkehrsunfall haben. Doch wann greift der Anspruch auf Schadenersatz und welche Regeln sind zu beachten ? Wir haben die wichtigsten Punkte zum Verdienstausfall für Sie zusammengetragen.
Was ist ein Verdienstausfall ?
„Verdienstausfall“ beschreibt den Ausfall der Arbeitskraft. Dieses Thema wird regelmäßig im Rahmen von Schadensersatzansprüchen relevant. Wenn jemand seine Pflichten schuldhaft verletzt und dadurch jemandem einen Schaden zufügt, dann begründet das grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger.
Verdienstausfall bei Angestellten ?
Handelt es sich beim Geschädigten um einen Angestellten, hat dieser grundsätzlich einen solchen Anspruch. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Anspruch erst sechs Wochen nach dem schädigenden Ereignis fällig wird. Geht die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen hinaus, erhält der Geschädigte von seiner Krankenkasse bis zu 18 Monate Krankengeld. Bis dahin ist der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet den Lohn fortzuzahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Einkommen des Geschädigten. Über entsprechende Nachweise aus den Vormonaten wird das Einkommen berechnet. Hierzu muss der Geschädigte seine letzten Einkommensnachweise vorlegen.
Durchsetzbar sind:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Überstundenvergütung
- Erschwerniszulagen
- Fahrtgeld
- das „normale Gehalt“
- etc.
Schon gewusst?
Geht die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über den Krankengeld-Zeitraum hinaus, hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des gesamten Verdienstausfalls, da er so zu stellen ist, als ob der Unfall sich nicht ereignet hätte.
Verdienstausfall bei Selbstständigen
Anders als bei Arbeitnehmern kennen Selbstständige keine Lohnfortzahlung. Der Selbstständige ist somit auch rechtlich gesehen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall als Geschädigter anzusehen, allerdings ist die Vorlage der AU in diesem Fall nicht ausreichend. Entscheidend ist, wie sich das Geschäft und der Gewinn des Verletzten ohne den Unfall entwickelt hätten.
Auch bei Selbstständigen findet eine Anrechnung von Vorteilen statt, die daraus entstehen, dass das Geschäft verletzungsbedingt nicht fortgeführt werden kann. Hierzu zählen:
- ersparte Umsatzsteuer
- ersparte Einkommenssteuer
- ersparte Gewerbesteuer
- ersparte Fahrtkosten
Grundsätzlich muss gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflicht für die entstandenen materiellen sowie immateriellen Schäden aufkommen: Reparatur- sowie Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld.
So gehen Sie nach einem Unfall vor um Ihren Verdienstausfall geltend zu machen
Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall ?
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