Was tun nach einem Autounfall? Wir klären auf!
Was tun nach einem Autounfall? Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Was muss ich jetzt tun? Wie geht es weiter? Was muss ich beachten? Wohin mit meinem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Unfall und erklären, wie die Rechtsanwälte und Gutachter in unserem Partnernetzwerk Ihnen helfen.
Nach einem Autounfall haben Sie viele Fragen: Wie geht es weiter? Wer bezahlt den Schaden, die Reparatur, etc.?
Statistisch gesehen passiert alle zwölf Sekunden ein Autounfall in Deutschland. Meistens sind das nur Blechschäden, aber dennoch für jeden ärgerlich, der am Unfall beteiligt ist. Wie geht es dann weiter? Durch das Feedback und die Fragen unserer Kunden wissen wir, dass kaum jemand genau weiß, was nach einem Autounfall zu tun ist. Was muss ich tun nach einem Autounfall? Wir haben wichtige Tipps zusammengetragen und beantworten die wichtigsten Fragen zum Vorgehen nach einem Verkehrsunfall.
1. Was muss ich nach dem Autounfall als Erstes tun?
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
- Leisten Sie Erste Hilfe, wenn diese benötigt wird.
- Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf.
- Jetzt kommt das Wichtigste: Machen Sie einen Unfallbericht, in dem alle Daten erfasst werden, die Sie benötigen.
Experten-Tipp:
Was tun nach einem Autounfall? Nutzen Sie zur Erfassung Ihres Unfalls unsere kostenfreie Unfallschaden-App. Diese ist kostenfrei und ein digitaler Assistent nimmt mit Ihnen die wichtigsten Daten auf, die zur Erfassung eines Schadens erforderlich sind. Laden Sie gleich unsere App für Ihr Smartphone.
Schadenmeldung in nur wenigen Schritten
In vier einfachen Schritten erfassen Sie bequem alle relevanten Daten zu Ihrem Unfallschaden. Fehlen Ihnen Ortskenntnisse zum Unfallort, so können Sie mit der GPS-Erfassung den Standort ermitteln und in Ihrer Schadenmeldung übernehmen. Mit der digitalen Lösung und dem Service von Schadenpartner24 wird die Abwicklung und Schadenabwicklung kinderleicht. Laden Sie sich die Unfallschaden App gleich kostenlos auf Ihr Smartphone.
2. Sollte man die Polizei rufen?
Wir empfehlen bei Autounfällen, bei den es zu Sachschaden gekommen ist immer die Polizei zu rufen. Generell sollte die Polizei gerufen werden, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder dieser Fahrerflucht begangen hat. Die Polizei hält dann auch fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Polizei klärt nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Schuld- und Haftungsfrage zu diskutieren.
3. Unfallort - Wer sorgt für Ordnung nach dem Autounfall?
Was tun nach einem Autounfall? An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt müssen die Unfallfahrzeuge entfernt werden. Sofern Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss, dürfen Sie grundsätzlich eine Werkstatt in der Nähe aussuchen. Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl der Werkstatt und dem Abschleppdienst behilflich.
Was nicht bezahlt wird: Das Fahrzeug quer durch Deutschland zu transportieren. Die gegnerische Versicherung muss in einem solchen Fall nur das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt bezahlen. Außer es gibt gute Gründe für eine weiter entfernte, wie etwa eine laufende Garantie. Übrigens: Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist die Aufgabe der Unfallbeteiligten. Nur bei schweren Unfällen mit großen Sachschäden ist die Feuerwehr zuständig.
4. Wer ist nach einem Unfall der Ansprechpartner für den Geschädigten?
Erleiden Sie unverschuldet einen Autounfall, so haftet die Versicherung des Schädigers in vollem Umfang. Diese wäre somit auch Ihr Ansprechpartner nach einem Autounfall. Aber Vorsicht: Die Versicherung handelt stets im eigenen Interesse, um die Kosten für die Regulierung Ihres Schadens so gering wie möglich zu halten.
Gehen Sie unter keinen Umständen in Verhandlungen mit er gegnerischen Versicherung. Schalten Sie hierzu direkt einen Rechtsanwalt ein, der Ihre Abwicklung übernimmt. Der Rechtsanwalt wird Ihre Ansprüche sichern und wenn notwendig gegen die Kürzungen der Versicherung vorgehen, damit Sie das erhalten was Ihnen auch zusteht. Gerne vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Rechtsanwalt. Sind Sie unverschuldet Geschädigt, so übernimmt auch die Versicherung des Schädigers die Gebühren des Rechtsanwaltes.
5. Wann wird mit der Reparatur des geschädigten Fahrzeugs begonnen?
Bei kleinen Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, bis circa 750 € reicht der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt mit Fotos vom geschädigten Auto. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, übernimmt sie die Rechnung für den Gutachter. Diesen Kfz-Sachverständigen dürfen Sie frei wählen – auch hier vermitteln wir Ihnen einen versicherungsunabhängigen Gutachter, der Ihren Schaden neutral bewertet.
Dieses Unfallgutachten reichen Sie dann bei der Versicherung des Unfallgegners ein. Jetzt kann die Werkstatt mit der Repratur Ihres Autos beginnen. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme (RKÜ) der Versicherung vor. Damit wird Ihnen bestätigt, dass die Versicherung die Kosten der Reparatur übernimmt und die Rechnung der Werkstatt begleichen wird. Wir empfehlen Ihnen neben dem Gutachter auch einen Rechtsanwalt, der die Reparaturkostenübernahme bei der Versicherung für Sie einfordert und alle Formalitäten übernimmt.
6. Muss das geschädigte Fahrzeug repariert werden?
Ihr Fahrzeug muss nicht repariert werden. Entweder Sie lassen Ihr Auto gegen Rechnung reparieren oder Sie verzichten auf eine Reparatur. Selbstverständlich können Sie die Reparatur mit ausreichenden Kenntnissen auch selbst ausführen. Wenn Sie der Schaden nicht stört, dann können Sie auch „fiktiv“ abrechnen. Das bedeutet: Sie lassen sich die von der Werkstatt oder die von Ihrem Gutachter ermittelte Schadensumme netto von der Versicherung des Schädigers auszahlen.
Ist Ihr Fahrzeug ein Totalschaden, dann wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert erstattet. Ist das Auto nur noch Schrott, liegt ein technischer Totalschaden vor. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn der finanzielle Aufwand für die Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Gut für den Geschädigten: Die Versicherung des Schädigers muss auch zahlen, wenn die geschätzten Kosten bis zu 30% darüberliegen und der Wagen wirklich komplett repariert wird – so hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, VI ZR 258/06)
7. Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen, was ist zu tun?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will, dann geht es meistens um die Rechnung der Reparaturkosten. Solche Fälle gehören zur Tagesordnung unserer Vertragskanzleien. Ein Beispiel aus einem aktuellen Fall: Laut Unfallgutachten des Kfz-Sachverständigen reicht es nicht, den hinteren Kotflügel des Wagens von Kunde Thomas M. auszubeulen und zu lackieren, er muss gegen einen neuen ausgetauscht werden.
Im Unfallgutachten werden 4350 € kalkuliert und wird so es an die Versicherung des Schädigers übermittelt. Die Werkstatt beginnt mit der Reparatur und verbaut den neuen Kotflügel. Thomas M. freut sich über die Instandsetzung, ärgert sich aber am Ende über die gegnerische Versicherung: Thomas K. bekommt lediglich nur zwei Drittel der Rechnung überwiesen, da die Versicherung Kürzungen in der Rechnung vorgenommen hat.
Der Kfz-Sachverständige hatte in seinem Unfallgutachten im Hinblick auf den Wertverlust die Lackierung der hinteren Tür vorgegeben – diesen Aufwand und die damit verbundenen Kosten könne man sich sparen, so die Ansicht der gegnerischen Versicherung. Thomas M. versucht bei der Versicherung des Schädigers mehrfach sein Geld einzufordern. Jedoch vergeblich. Darauf hin nutzte er den Rechstanwaltsservice von Schadenpartner24. Hier wurde von einer Vertragskanzlei Klage gegen die gegnerische Versicherung eingereicht, mit Erfolg. Unmittelbar nach der Klage wurde die Rechnung zur Reparatur vollständig beglichen.
Schon gewusst ?
Bei einem Schaden am Auto mit „Verursacher unbekannt“ übernimmt deine Vollkasko die Reparaturkosten. Sprich jedoch deine Versicherung vorab darauf an, ob sich das für dich wirklich lohnt oder ob du diesen Schaden lieber aus eigener Tasche bezahlst. Denn leider steigt anschließend deine Schadenfreiheitsklasse Das heißt: Du zahlst höhere Beiträge. Deine Versicherung hilft dir gerne, herauszufinden, welche Vorgehensweise für dich die günstigere ist.
8. Nach dem Autounfall brauche ich ein Auto, wie bleibe ich mobil? Steht mir ein Mietwagen zu?
Was tun nach einem Autounfall? Befindet sich Ihr geschädigtes Fahrzeug in der Werkstatt und muss repariert werden, dann steht Ihnen ein Unfall-Ersatzfahrzeug (Mietwagen) zu. Bei der Auswahl des Mietwagens sollten Sie eine Fahrzeugklasse niedriger wählen, um Abzüge der Versicherung zu vermeiden: Beispielsweise ist Ihre Mercedes Benz C-Klasse geschädigt, dann haben Sie beispielsweise Anspruch auf eine Mercedes Benz B-Klasse.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung und kümmern uns darum, dass Sie nach einem unverschuldeten Autounfall mobil bleiben. Wenden Sie im Zweifel am Besten an unseren Rechtsanwaltsservice, um Ärger mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Wenn Sie keinen Mietwagen bzw. Unfall-Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen und die Reparaturdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln überbrücken können, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.